Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von heise compaliate - der Affiliate-Plattform der Heise Medien GmbH & Co. KG für Partner

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Nutzung der Affiliate-Plattform (im Folgenden auch „Plattform“) zum Einsatz von Preisvergleich-Widgets (im Folgenden auch „Widgets“) der Heise Medien GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Allee 10, 30625 Hannover (im Folgenden „Heise“) und richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (im Folgenden „Partner“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner haben keine Gültigkeit. Mit Buchung des Angebots erkennt der Partner die AGB an. Etwaige schriftlich vorgenommene Vereinbarungen zwischen Heise und Partner aus einem Einzelvertrag sowie zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang gegenüber diesen AGB.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand der Vertragsbedingungen ist ein Vertrag zur Nutzung einer Affiliate-Plattform von Heise. Die Plattform ermöglicht es Widgets auf den Seiten der Websites des Partners einzubinden. Diese Widgets geben Nutzern eines redaktionellen Online-Angebots (im Folgenden "Nutzer") einen Überblick über Daten wie etwa Preise, Spezifikationen oder Verfügbarkeit eines bestimmten Produkts und erlauben über Hyperlinks (im Folgenden "Angebotslink") einen Zugriff auf die konkreten Angebote von Shop-Betreibern (im Folgenden „Händler“). Die hierfür notwendigen Preisvergleichs- und Produktdaten werden von dem Kooperationspartner Preisvergleich Internet Services AG, Rothschildplatz 3 Top 3.01, 1020 Wien, Österreich (im Folgenden „Geizhals“) bereitgestellt. Für zusätzliche Produktkategorien kann die Vereinbarung zukünftig auch um weitere Datenlieferanten erweitert werden.

2.2 Mit dem Ausspielen der Widgets wird dem Partner die Nutzung des in § 8 beschriebenen Vergütungsmodells im Rahmen eines Provisionssystems ermöglicht.

3 Vertragsschluss

3.1 Die konkreten Leistungen können online unter https://compaliate.heise.de/ gebucht werden. Diese Buchung stellt ein verbindliches Angebot gegenüber Heise dar. Meldet ein Mitarbeiter einer juristischen Person diese als Partner an, so muss dieser hierfür schriftlich durch die juristische Person bevollmächtigt sein. Selbiges gilt, wenn ein sonstiger Dritter eine Registrierung im Auftrag eines Partners durchführt.

3.2 Der Vertragsschluss kommt erst mit Zugang einer Bestätigung des Vertragsschlusses beim Partner durch Heise zustande. Heise behält sich allerdings vor, die Annahme des Angebotes des Partners zum Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

4 Funktionsweise und Leistungsumfang

4.1 Der Partner erhält Zugang auf die Affiliate-Plattform (Editor und Ausgabesystem), abrufbar unter https://pvg.intern.heise.de/). In dem Editor kann der Partner eigene Widgets anlegen und bearbeiten. Der Partner erhält zudem die Möglichkeit, die Widgets in unterschiedlichen Darstellungsformen auf den Seiten seiner Websites im Content einzubinden (Ausgabesystem).

4.2 Für die Darstellung der Widgetsauf den Seiten des Partners werden technisch notwendige Daten wie IP-Adresse, User-Agent-String und Header mit den Servern der Heise Medien GmbH & Co. KG ausgetauscht. Die im Widget dargestellten Daten (Angebote, Preisverlauf, Bilderstrecken, Tabellen) stammen aus der Programmierschnittstelle (API) von Geizhals. Klickt ein Internetnutzer auf einer Seite der Website des Partners auf einen Angebotslink im Widget, so wird der Nutzer über den Geizhals Redirector (https://geizhals.at/redir.cgi?...) auf das entsprechende Angebot des Händlers weitergeleitet. Auf der Website des Partners erfolgt durch Heise weder ein Tracking noch eine Verarbeitung personenbezogener Daten.

5 Nutzungsrechte und Zugang zur Plattform

5.1 Heise räumt dem Partner für die Vertragslaufzeit das widerrufliche, nicht-exklusive, nicht-übertragbare einfache Recht zur Nutzung der Plattform zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen ein. Das vorstehende Nutzungsrecht gilt zudem für Updates, Upgrades oder neue Versionen der Plattform, die Heise dem Partner zur Verfügung stellt.

5.2 Heise verfügt über die notwendigen Nutzungsrechte, die über die API ausgespielten Daten an den Partner zu übertragen.

5.3 Heise steht das Recht zu, die Plattform fortlaufend technisch weiterzuentwickeln.

5.4 Heise gewährt dem Partner Zugang zur Plattform über die Vergabe von Benutzername und Passwort. Diese Zugangsdaten sind vertraulich. Für die Geheimhaltung und Sicherheit der Zugangsdaten ist der Partner verantwortlich. Außer nach Absprache mit Heise darf der Partner Dritten keinen Zugang gewähren. Der Partner trägt die Verantwortung für alle Aktivitäten auf seinem Account und auch für den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten.

6 Betrieb

Heise betreibt die Plattform im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Einen Anspruch auf eine jederzeit fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform, der Preisvergleichsdienste oder eine bestimmte Verfügbarkeit besitzt der Partner nicht. Der Partner wird Heise im Falle eines Ausfalls auf diesen hinweisen. Heise wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls des Systems die Nutzbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen.

7 Nutzungsregeln

7.1 Der Partner verpflichtet sich, Angebote und darauf verweisende Hyperlinks innerhalb des Widgets immer mit dem Produkttitel, dem Händlernamen und dem aktuellen Preis in unmittelbarer und nachvollziehbarer Nähe zueinander darzustellen. Es ist nicht gestattet, die Preisinformationen der Händlerangebote für eigene Zwecke außerhalb der vertraglich vereinbarten Widget-Nutzung zu verwenden.

7.2 Darüber hinaus ist der Partner verpflichtet, die Widgets ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und im Rahmen der technischen Möglichkeiten seiner Websites und Unterseiten so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch Nutzer gültige Clicks generiert werden.

7.3 Die auf den Seiten der Websites des Partners dargestellten Inhalte und Informationen, insbesondere Programmbeschreibungen, Grafiken, Banner, Hyperlinks etc., müssen mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sein. Unzulässig ist jede Einstellung von Inhalten oder Informationen, die geeignet sind, den Interessen Heises oder dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Danach ist insbesondere unzulässig:

das Einstellen von Inhalten unter Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzrechts, Strafrechts, Urheberrechts, sowie gegen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und gewerblicher Schutzrechte;

das Einstellen von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, diskriminierenden, sexistischen oder pornografischen Inhalten.

7.4 Unzulässig ist außerdem jede Nutzung, die darauf gerichtet ist, die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen, sie softwareseitig zu verändern, funktionsuntauglich zu machen oder ihre Nutzung zu verhindern, zu erschweren oder zu verzögern.

7.4 Sollte Heise einen Verstoß gegen die vorstehenden Absätze 7.1 bis 7.4 feststellen, so darf Heise den Zugang des Partners zur Plattform unverzüglich sperren und den Partner von der weiteren Inanspruchnahme ausschließen, bis dieser Zustand abgestellt ist. Heise wird den Verstoß unverzüglich gegenüber dem Partner anzeigen. Sollte eine vertragswidrige Nutzung des Angebots wiederholt auftreten, steht Heise das Recht zu, eine dauerhafte Deaktivierung des Partner Accounts vorzunehmen, etwaig vertragswidrig zustande gekommenes Partnerguthaben einzubehalten und den Vertrag mit dem Partner fristlos zu kündigen.

8 Vergütung und Abrechnung

8.1 Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Händler zahlen eine Provision basierend auf folgenden Vergütungsmodellen:

Pay-per-click („PPC“): Provision per Klick eines Nutzers auf die von Geizhals vorgehaltenen Angebotslinks zu der Website eines Händlers;

Pay-per-sale („PPS“): Wird durch den Nutzer, der durch einen Klick auf den Angebotslink von Geizhals zu der Website eines Händlers gelangt ist, ein Artikel des Händlers bestellt, löst dies eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös aus. Die auf diese Weise vereinnahmten Provisionen werden auf ein Pay-per-click Modell umgerechnet.

8.2 Der Provisionsanteil des Partners beträgt 65 Prozent der gesamten vereinnahmten Provisionen zzgl. USt.

8.3 Nur freiwillig und bewusst durch den Nutzer getätigte Klicks und Bestellungen über den vorgehaltenen Angebotslink des jeweiligen Widgets auf die Website des Händlers sind vergütungspflichtig. Klicks und Bestellungen, welche unter Zuhilfenahme von Automatismen oder Software erzeugt oder durch Zwang, Täuschung oder Drohung veranlasst wurden, lösen keinen Anspruch auf Vergütung aus.

8.4 Ausnahme zu dem in 8.1 und 8.2 genannten System ist derzeit die Vergütung mit dem Händler Amazon (Amazon Europe Core S.à r.l., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg), welcher die Provisionen in Form einer PPS-Vergütung direkt an den Partner ausschüttet. Diese Ausnahme gilt so lange als vereinbart, bis Amazon das oben genannte Vergütungsmodell ändert. In einem solchen Fall behält sich Heise vor, auf das in 8.1 und 8.2 beschriebene Vergütungssystem umzustellen oder das Vergütungssystem anderweitig anzupassen.

Insofern der Partner die Angebote von Amazon im Widget abbilden möchte, ist folgendes Vorgehen notwendig:

(a) Der Partner muss hierfür unter https://partnernet.amazon.de/ einen eigenen Account bei Amazon einrichten. Alternativ kann ein bereits existierender Account bei Amazon verwendet werden. Der Partner erhält von Heise insgesamt vier Amazon Tracking IDs, welche der Partner in dem vorgenannten Account hinterlegen muss.

(b) Amazon rechnet direkt mit dem Partner ab und schüttet die volle Affiliate-Provision an den Partner aus. Im Reporting von Geizhals werden die Klicks auf Amazon-Angebote mit 0 Euro PPC ausgewiesen. Heise berücksichtigt diese und verrechnet den anteiligen Share der Amazon-Provisionen mit den gesamten Provisionen, die an den Partner im Rahmen der Widget-Nutzung ausgeschüttet wurden. Der Partner muss dazu die über das Heise Widget generierten Amazon-Provisionen an Heise reporten.

8.5 Heise erstellt monatlich eine Übersicht über die vermittelten Händlerkontakte (Leads) und ermöglicht dem Partner eine elektronische Einsichtnahme und Überprüfung durch Bereitstellung der Übersicht per E-Mail.

8.6 Der Partner erklärt gegenüber Heise nach Zugang der Übersicht die Freigabe der darin enthaltenen Aufstellungen. Erhebt der Partner innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen keine Einwände gegen die Aufstellungen der Übersicht, gelten diese durch den Partner anerkannt. Die jeweilige Übersicht enthält weder ein Anerkenntnis dahingehend, dass es sich ausschließlich um gültige Klicks und Bestellungen handelt, noch dass es sich um alle vollständig erfassten gültigen Klicks und Bestellungen handelt.

8.7 Die Auszahlung des Provisionsanteils von Heise an den Partner erfolgt monatlich per Gutschrift im Folgemonat der Abrechnungsperiode. Bei Auszahlungsbeträgen unter 100 Euro behält sich Heise das Recht vor die Auszahlung quartalsweise vorzunehmen.

9 Haftung

9.1 Die Parteien haften bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

9.2 Die Parteien haften auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haften die Parteien nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweilige andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Die Parteien haften nicht für die Funktionsfähigkeit der Anschlussleitungen vom Internetknoten zu den Servern, für sonstige technisch bedingte Ausfälle und/oder Störungen und/oder für Fälle höherer Gewalt.

9.4 Eine Haftung für durch Heise gespeicherte fremde Informationen besteht nur insoweit, als Heise verpflichtet ist, diese ab Kenntniserlangung einer etwaigen Rechtsverletzung zu entfernen oder zu sperren. Eine Haftung vor Kenntniserlangung besteht ebenso wenig, wie eine Pflicht zur Überwachung der gespeicherten Informationen oder der gezielten Suche nach rechtswidrigen Tätigkeiten.

9.5 Heise haftet gegenüber dem Partner dafür, dass Geizhals seinen Pflichten gegenüber Heise zur Erfüllung der Vereinbarung nachkommt.

9.6 Der Partner stellt Heise von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Schadensersatzansprüchen und Haftungsansprüchen sowie den angemessenen Kosten frei, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Partners zurückgehen. Dies schließt insbesondere Ansprüche gegen Heise aufgrund unzureichender Anzeigenkennzeichnung, unzulässiger Inhalte und Informationen auf den Websites des Partners im Sinne von § 7 ein.

9.7 Im Übrigen ist jede Haftung der Parteien ausgeschlossen.

10 Geheimhaltungspflichten

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen, die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Informationen und Unterlagen der anderen Partei dürfen nur solchen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht oder zugänglich gemacht werden, welche die Informationen und Unterlagen zur Erfüllung des Vertrags benötigen und selbst vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen der anderen Partei an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

10.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wird von der Beendigung dieser Vereinbarung nicht berührt.

10.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich nicht auf Informationen oder Unterlagen, die allgemein bekannt sind.

11 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich darüber hinaus, gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Datenschutzgrundsätze zu beachten, insbesondere keine ihnen bekanntwerdenden personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Etwaig notwendige Datenschutzvereinbarungen werden geschlossen.

12 Laufzeit, Kündigung und Deaktivierung des Accounts

12.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2 Die Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

12.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner die Plattform nach § 7 unzulässig nutzt.

12.4 Im Falle einer Kündigung wird der Zugang zu der Plattform deaktiviert. Mit Ausnahme von Punkt 7.4 werden bei einer Kündigung noch im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehende Kontoguthaben dem Partner erstattet.

12.5 Der Partner ist nach erfolgter Kündigung zudem verpflichtet, unverzüglich sämtliche Widgets von allen Seiten und Werbeumfeldern seiner Websites zu entfernen.

12.6 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.

13.3 Durch die Zusammenarbeit wird zwischen den Parteien kein Gesellschaftsverhältnis begründet.

13.4 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung der Schriftformklausel.

13.5 Die AGB werden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung Vertragsbestandteil. Heise behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

13.6 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe als rechtlich möglich kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

(Stand: Januar 2024)